Glossar

Auf dieser Seite finden Sie Erklärungen zu Begriffen, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit stehen und deren Bedeutung nicht immer allgemein bekannt ist:

Bauantrag: Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. (Quelle: Wikipedia, Abrufdatum: 10.07.2016, Weiterlesen); siehe auch Informationen des Bezirksamtes Lichtenberg zu Baugenehmigungsverfahren

Bauvorbescheid: Als Bauvorbescheid bezeichnet man im deutschen Baurecht eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht. Besonders häufig bezieht sie sich beispielsweise nur auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, typischerweise hat sie die Frage zum Inhalt, ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig ist. Die Bauordnungen aller deutschen Bundesländer kennen diese Abart der Baugenehmigung, normieren sie jedoch unterschiedlich und verschieden stark. (Quelle: Wikipedia, Abrufdatum: 10.07.2016, Weiterlesen), siehe auch Informationen des Bezirksamtes Lichtenberg zu Vorbescheid

Bebauungsplan: Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. … Eine Reihe weiterer Gesichtspunkte, die bei der Planung zu beachten sind, gehen nach Baugesetzbuch mit den städtebaulichen Zielen einher: * nachhaltige Entwicklung, * soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen, * Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, * dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung, * menschenwürdige Umwelt, * Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, * Klimaschutz, * städtebauliche Gestalt, * baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes. (Quelle: Wikipedia, Abrufdatum: 10.07.2016, Weiterlesen; siehe auch Allgemeine Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu Bebauungsplanverfahren

Mortalität: Sterblichkeit oder Sterberate, ein Begriff aus der Demografie. Sie bezeichnet die Anzahl der Todesfälle bezogen auf die Gesamtanzahl der Individuen oder, bei der spezifischen Sterberate, bezogen auf die Anzahl der betreffenden Population, meist in einem bestimmten Zeitraum. (Quelle: Wikipedia, Abrufdatum: 08.07.2016)

Validierung: Statistik: Prüfung der Gültigkeit statistischer Daten (Quelle: Wikipedia, Abrufdatum: 08.07.2016)

Verifizierung: oder Verifikation, ist der Nachweis, dass ein vermuteter oder behaupteter Sachverhalt wahr ist. (Quelle: Wikipedia, Abrufdatum: 08.07.2016)

Vulnerabilität: der Begriff hat die Bedeutung von „Verwundbarkeit“ oder „Verletzbarkeit“ (Quelle: Wikipedia, Abrufdatum: 08.07.2016)