Unter der Überschrift „Baumaßnahmen im Außenbereich“ informierte die WBM mit Datum vom 24.11.2016 die MieterInnen der Krautstr. 1-12 und Lichtenberger Str. 17 und 18 per Aushang wie folgt: „Im Zusammenhang mit den Neubauvorhaben Krautstr. 5A und 9A werden im Außenbereich folgende Maßnahmen durchgeführt: -Abriss von Parkplatzflächen, -Umsetzen der Müllstandsflächen (Provisorium für die Bauzeit), -Baumfällarbeiten. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich am 05.12.2016. …“ Mit Datum vom 29.11.16 wurde der Anstrich „Baumfällarbeiten“ um den Nachtrag „erst nach Vorliegen der Fällgenehmigung“ ergänzt.
Die WBM hält damit an ihren Bauplänen fest und handelt entgegen den BVV-Beschlüssen zu Bebauungsplanverfahren für Friedrichshain-West (Details).
Der Sprecherrat des Aktionsbündnisses Lebenswertes Wohnen in Friedrichhain-West hat daraufhin am 25.11.16 per E-Mail Bezirks- und Landesabgeordnete der drei Berliner Regierungsparteien zu dem Vorgehen der WBM informiert und die Abgeordneten aufgefordert, alles zu tun, um das Schaffen unumkehrbarer Tatsachen wie Baumfällungen zum jetzigen Zeitpunkt, d.h. ohne Abschluss der Bebauungsplanverfahren, zu verhindern.
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg beschloss am 28.11.16 mehrheitlich
- die Resolution „Bebauungsplan statt Bauantrag – WBM soll demokratische Beschlüsse der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg achten“ (DS/0011/V),
- den Beschluss „Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bauanträge der WBM für die Krautstraße zurückzustellen, eine Veränderungssperre zu verhängen oder sie einfach negativ zu bescheiden bzw. alle (verwaltungsrechtlichen) Möglichkeiten auszuschöpfen, um dafür Sorge zu tragen, dass die WBM in Friedrichshain-West keine Fakten schafft, die nicht mehr rückgängig zu machen sind und die geplante Nachverdichtung im Rahmen eines regulären Bebauungsplanverfahrens stattfinden kann.“ (DS/0014/V).