aus der Pressemitteilung Nr. 134 des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg vom 15.08.2018:
„Das Gebiet „Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ wird aufgrund seiner städtebaulichen Eigenart und der stadthistorischen Bedeutung nach §172 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als städtebauliches Erhaltungsgebiet ausgewiesen.
Anders als bei Milieuschutzgebieten wird diese Verordnung eingesetzt, wenn die Gefahr besteht, dass Baumaßnahmen den Charakter und das Aussehen des Gebietes stark verändern könnten.“
zum vollständigen Text der Pressemitteilung
Weitere Informationen zum Thema Erhaltungsgebiet finden Sie im Amtsblatt Nr. 32 vom 10.08.2018 und in unserem Newsletter vom 28.08.2018.